Kaplan-Strasse 1, Objekt 4, 2542 Kottingbrunn
Jaritzberg 134, 8113 St. Bartholomä

Jahresabschluss

EA-Rechnung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – vereinfachtes System der Gewinnermittlung

Einfache Buchhaltung ist für Unternehmer, die:

  • die Buchführungsgrenzen nicht überschreiten (EUR 700.000 Umsatz)
  • von der Buchführungspflicht ausgenommen sind
  • auch nicht freiwillige Bücher führen

Zufluss-Abfluss-Prinzip

  • Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben (bar oder unbar über die Bank) ergeben den Gewinn oder Verlust.

Bilanz & GuV

Erstellung von Bilanzen im Rahmen der Wertgrenzen gemäß § 2 BiBuG

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht

Zur Aufstellung einer Bilanz ist verpflichtet:
unabhängig vom Umsatz: Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben (z.B. GmbH & Co KG)

abhängig vom Umsatz: Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) wenn:

  • die Umsatzgrenze von EUR 700.000 zweimalig (hintereinander) überschritten wird oder
  • die Umsatzgrenze von EUR 1.000.000 einmalig überschritten wird
  • wer freiwillig Bücher führt (Doppelte Buchhaltung)

Ausgenommen von der Bilanzierung sind:

  • Land- und Forstwirte (für sie gelten besondere Vorschriften)
  • Freiberufler
  • der nicht betriebliche Bereich

Im Gegensatz zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Aufwendungen und Erträge zum Zeitpunkt der Entstehung und nicht zum Zahlungszeitpunkt erfasst. Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen sind zu bilden und das Vermögen ist zu bewerten (Lager etc.)

Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktivseite links) und Kapital (Passivseite rechts) zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Vermögen (Aktiva):

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Kapital (Passiva):

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Gewinn- und Verlustrechnung (Guv)
Die GuV beinhaltet die Ertrags- und Aufwandskonten und ermittelt den Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust) eines Geschäftsjahres.

Anhang
Der Anhang ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und beinhaltet Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Mehr-Weniger Rechnung
Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Ergebnis wird der steuerliche Gewinn/Verlust anhand der Mehr-Weniger Rechnung ermittelt.

Offenlegung

Offenlegung im Firmenbuch:

  • Unterschieden werden vier Größenklassen
  • Je nach Größenklasse bestehen unterschiedliche Offenlegungspflichten wie von der verkürzten Bilanz bis zum vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und Lagebericht

Bilanzanalyse

So aufgrund der Bilanz einer GmbH ein negatives Eigenkapital festgestellt wurde, hat der Geschäftsführer im Anhang das „negative Eigenkapital“ zu erläutern. Es ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt.
Der Geschäftsführer muss entweder darstellen,- dass eine unter der Annahme der Liquiditation zu Verkehrswerten aufgestellte Bilanz keine rechnerische Überschuldung ergibt
oder- dass eine allfällige rechnerische Überschuldung aufgrund einer positiven Fortbestehensprognose nicht relevant ist.

Der Umfang und Inhalt der Fortbestehensprognose